Zusammensetzung des Gesamtvorstandes:
a) Die in § 8.1 Buchstaben a) – f) genannten Vorstandsmitglieder müssen aktive
Mitglieder der Löschgruppe Boele-Kabel der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Hagen sein.
b) Die in § 8.1 Buchstabe g) genannten Vorstandsmitglieder müssen aktive
Mitglieder oder Mitglieder der Ehrenabteilung der Löschgruppe Boele-Kabel der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hagen sein und das 18. Lebensjahr zu Beginn
des Geschäftsjahres vollendet haben.
c) Die in § 8.1 Buchstaben a) – g) genannten Vorstandsmitglieder als aktive
Mitglieder der Löschgruppe Boele-Kabel der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Hagen dürfen gemäß § 10 dieser Satzung durch die Mitgliederversammlung
erst dann in den Vorstand gewählt werden, wenn sie mindestens ein Jahr
Mitglied in der Löschgruppe Boele-Kabel der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Hagen sind.
d) Der in § 8.1 Buchstaben h) genannte Ehrenvorsitzende muss ordentliches
Mitglied der Löschgruppe Boele-Kabel der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Hagen sein.